Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Bamberg
Aufgaben
Die Aufgabenstellung des Diözesanrates orientiert sich an den Leitlinien des II. Vatikanischen Konzils. Im Konzilsdekret über das Apostolat der Laien heißt es:
„In den Diözesen sollen nach Möglichkeit beratende Gremien eingerichtet werden, die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heilung, im karitativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen. Unbeschadet des eigenen Charakters und der verschiedenen Vereinigungen und Werke der Laien werden diese Beratungskörper deren gegenseitiger Koordinierung dienen können.“
Zu den in der Satzung des Diözesanrates genannten Aufgaben gehören daher die Beobachtung der Entwicklung im gesellschaftlichen, staatlichen und kirchlichen Leben und die Stellungnahme zu entsprechenden Fragen, die Vertretung der Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit, die Beratung des Erzbischofs, die Koordinierung und Förderung der verschiedenen Kräfte des Laienapostolats, die Unterstützung von gemeinsamen Initiativen auf Diözesanebene sowie das Bemühen um Intensivierung des ökumenischen und interreligiösen Dialogs.
Um die Anliegen und Aufgaben der Katholiken auf überdiözesaner Ebene wahrzunehmen, entsendet der Diözesanrat Vertreter des Bistums in das Landeskomitee der Katholiken in Bayern und in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken.

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