HauptausschussDer Hauptausschuss des Diözesanrates nimmt die Aufgaben der Vollversammlung, die in der Regel zwei Mal im Jahr zusammentritt, in deren Auftrag in der Zeit zwischen den Vollversammlungen wahr und stellt gleichzeitig die Verbindung zwischen Vorstand und Diözesansachausschüssen über deren Vorsitzende her. 
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